Dritte öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Absatz 2 BauGB, Verfahren auf der Grundlage von § 13a BauGB, erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 28.10.2021 gebilligte und zur 3. Auslegung bestimmte geänderte/ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 113 für das Gebiet Zwickau-Marienthal, südlich Hoferstraße, Wohn- und Mischgebiet, der Entwurf der dazugehörigen Begründung sowie die schalltechnischen Begutachtungen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, Boden- und Baugrundgutachten, wasserrechtliche Genehmigung und Erlaubnis, Änderungen/Ergänzungen nach der 2. Auslegung sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag als "worst-case-Studie" liegen in der Zeit vom
30.11.2021 bis 07.01.2022
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gleichzeitig können die gesamten Planunterlagen im Internet über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist zu den Änderungen/Ergänzungen erneut auszulegen und die Stellungnahmen auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 BauGB sind erneut einzuholen. Diese dritte Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage von § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden sollen.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann nur zu den geänderten/ergänzten Teilen Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Der Bauleitplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB für dieses Planverfahren entbehrlich.
Auf die Bereitstellung der Planunterlagen ab 30.11.2021 im Foyer des Stadtplanungsamtes wird hingewiesen.
Planunterlagen zur 3. Auslegung können im Ratsinformationssystem unter