Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 112, für das Gebiet Zwickau, Stadtteil Cainsdorf / An der Feldstraße, Wohnbebauung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),

Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 26.09.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 112, für das Gebiet Zwickau, Stadtteil Cainsdorf / An der Feldstraße, Wohnbebauung und der Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wie z. B. Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

08.11.2019 bis 11.12.2019

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag8.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gleichzeitig können die gesamten Planunterlagen im Internet über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://bürgerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht (Entwurf) vom 16.08.2019 mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Beschreibung und Darstellung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Fläche, Biologische Vielfalt, Tiere Pflanzen, Vegetation, Boden, Wasser, Luft, Klima, Klimawandel, Landschaft, Landschafts- bzw. Ortsbild, Erholung, Kulturgüter und sonstige Sachgüter.

Zusammenfassung der Umweltauswirkungen.

Aussagen zu Artenschutz und der Naturschutzfachlichen Eingriffsregelung.

Berechnungen der Versickerung vom 16.08.2019 mit Angaben zu Bemessungsregen, zu Flächen und externem Zufluss, Bemessung der Elemente (Box-Rigolen).

Baugrundgutachten vom 13.12.2017 mit Aussagen zu Boden und Versickerungsfähigkeit des Bodens.

Stellungnahme des Planungsverband Region Chemnitz vom 19.07.2019 mit Hinweisen zu Fledermäusen.

Stellungnahme des Landratsamtes (Gesamtstellungnahme) des Landkreises Zwickau vom 13.08.2019 zu den Belangen Wasser/Abwasser, Lärmschutz, Altlasten, Bodenschutz, Landwirtschaft und Naturschutz. Es bestehen Nachforderungen von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich der Naturschutzrechtlichen Eingriffsbilanzierung.

Stellungnahme des Landratsamtes Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde vom 17.10.2019 zu o.g. Nachforderung. Die Nachforderung wurde berücksichtigt.

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 26.07.2019 zu den Belangen Radonschutz, Strahlenschutz, der geplanten Versickerung und der natürlichen Radioaktivität.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die öffentliche Auslegung des Bauleitplans wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Auf die Bereitstellung der Planunterlagen ab 08.11.2019 im Foyer des Stadtplanungsamtes wird hingewiesen.

Umweltrelevante Stellungnahmen:

Stellungnahme Planungsverband vom 19.07.2019
Stellungnahme Landratsamt Zwickau (Gesamtstellungnahme) vom 13.08.2019
Stellungnahme Landratsamt Zwickau, Umweltamt vom 17.10.2019
Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfLUG)
vom 26.07.2019

  • Stadtplanungsamt

    Sachgebiet Stadtplanung
    Karin Martin
    Landschaftsarchitektin

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