Öffentliche Auslegung des Entwurfes eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, Verfahren auf der Grundlage von 13a BauGB, Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 23.06.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111, Zwickau-Niederplanitz, Teilbereich ehem. Bahr-Baumarkt – in Sondergebiet Einrichtungsmarkt POCO auf der Grundlage von § 13a Abs. 1 und Absatz 2 BauGB und der Entwurf der dazugehörigen Begründung sowie die Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines POCO Einrichtungsmarktes in Zwickau liegen in der Zeit vom
21.07.2016 bis 22.08.2016
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die öffentliche Auslegung des Bauleitplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2, § 13 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Im Internet kann kein Anspruch auf Vollständigkeit der Planunterlagen erhoben werden.