Auslegung Bebauungsplan Nr. 098

Bebauungsplan Nr. 098 für das Gebiet Zwickau-Marienthal Sondergebiet

 

Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB),

Auslegung des Planentwurfes  nach § 3 Absatz 2 BauGB

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wurde vom Stadtrat am 30.04.2015 wie folgt beschlossen:

Für das Areal des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes (RAW) und das dazugehörige Umfeld soll gemäß Übersichtsplan der Aufstellungsbeschluss vom 26.02.2009, Gewerbe- und Industriegebiet, in Sondergebiet Justizvollzugsanstalt auf dem Areal des ehemaligen RAW, Bülaustraße geändert werden.

 

Entsprechend § 2a Baugesetzbuch wird ein Umweltbericht erstellt.

Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 31,27 ha.

 

Grenzen des Geltungsbereiches:

im Norden begrenzt durch die nördliche Flurstücksgrenze der Bülaustraße,

im Nordosten durch den Paulusfriedhof, Kleingärten und ein freies Flurstück,

im Osten durch die Olzmannstraße

im Süden durch die Bahnanlagen und

im Westen durch die im Bestand zu sichernde Servicewerkstatt der Deutschen Bahn AG und die westliche Grenze der vorhandenen Zufahrt zum RAW-Gelände auf dem Flurstück 570/43, Gemarkung Marienthal

 

Flurstücke des Geltungsbereiches (Gemarkung Marienthal):

80a, 493/5, 493/7, 499/5, 500/2, 500/3, 500/4, 500/5, 500/8, 500/9, 500/10,

500/11, 500/12, 500/13, 518/13, 570/21, 570/26, 570/28, 570/30, 570/35, 570/36,  570/42, 570/44, 570/46, 570/47, 570/49, 580a, 974/12, 974/13, 500c

 

Teilflächen von Flurstücken des Geltungsbereiches (Gemarkung Marienthal):

493/6, 501/1, 504/3, 570/31, 570/43

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

Im Bereich des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes sollen Flächen für ein Sondergebiet Justizvollzugsanstalt (JVA) gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Im nordwestlichen Randbereich an der Bülaustraße wird ein kleineres Sondergebiet Bildung, Kultur, medizinische Einrichtungen und Verwaltung gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.

Zur verkehrlichen Erschließung der JVA wird eine öffentliche Straße geplant, welche von der Olzmannstraße aus ins Gebiet führt. Darüber hinaus wird die verkehrliche Erschließung der bestehenden Servicewerkstatt der DB AG gesichert.

Vorhabenträger für die Planung und Realisierung der JVA ist der Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF), vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB).

Der Bebauungsplan inklusive Umweltprüfung sowie die erforderlichen Gutachten werden durch den SIB in Auftrag gegeben, dies wird durch den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch zwischen der Stadt Zwickau und dem SIB gesichert. Die Aufteilung der Planungskosten zwischen Freistaat und Stadt Zwickau wird ebenfalls im Städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes eines Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch - Beteiligung Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage von § 4a Absatz 2 BauGB

 

Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in gleicher Sitzung am 30.04.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 098 für das Gebiet Zwickau-Marienthal Sondergebiet Justizvollzugsanstalt auf dem Areal des ehemaligen RAW, Bülaustraße sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wie z. B. Stellungnahmen und Gutachten liegen in der Zeit vom

28.05.2015 bis 02.07.2015

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Bauplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag

8.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag

8.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag

8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Entwurf Umweltbericht vom 16.03.2015 mit umweltbezogener Bestandsdarstellung und Bewertung des Plangebiets bzgl. der Schutzgüter Mensch/Lärm, Vegetation, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, einschließlich einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)

Entwurf Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom November 2014 mit Voruntersuchungen und Beschreibung des Untersuchungsraums und der Auswirkungen des Vorhabens, Konfliktanalyse mit Betroffenheitsanalyse und Prüfung der Verbotstatbestände sowie Maßnahmenkonzept mit artspezifischen Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und artspezifischen Erhaltungsmaßnamen 

Schallimmissionsprognose vom 23.12.2014 mit Analyse und den sich daraus ergebenden Untersuchungsergebnissen zu Geräuschimmissionen durch Verkehrsanlagen, Gewerbeanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen

Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 27.05.2014 mit Belangen der Abfallwirtschaft und Hinweisen zu Altlasten und Bodenschutz

Stellungnahmen des Landratsamtes Zwickau vom 07.05.2012 und vom 19.06.2014 mit Hinweisen zu Altlasten (Altstandort RAW und umliegende Flächen), zu wasserrechtlichen Belangen (u.a. Einleitung von Niederschlagswässern in Oberflächengewässer, Regenrückhaltung, Hochwasserschutz, Schmutzwasserentsorgung), Belangen des Immissionsschutzes und des Artenschutzes

Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft  und Geologie vom 16.06.2014 mit Hinweis auf Belange der Geologie, Hydrologie, Empfehlung einer radiologischen Prüfung des Baugrundes, Hinweis zum Umgang mit erhöhter Radonkonzentration in der Bodenluft

Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 22.07.2014 mit Hinweisen auf Altbergbau und umfangreiche Auffüllungen

Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 13.05.2014 zur archäologischen Relevanz des Plangebietes

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planunterlagen zur Auslegung können im Ratsinformationssystem unter Beschlussvorlage BV/058/2015 eingesehen werden.

  • Stadtplanungsamt

    Sachgebiet Stadtplanung
    Angela Dressel
    Stadtplanerin/Architektin

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