Erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 107, für das Gebiet Zwickau-Oberplanitz, südlich Mendelssohnstraße
Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 30.04.2015 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte geänderte/ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 107, für das Gebiet Zwickau-Oberplanitz, südlich Mendelssohnstraße und der Entwurf der dazugehörigen Begründung liegen in der Zeit vom
28.05.2015 bis 15.06.2015
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Bauplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch wird im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese Änderungen resultierten aus der ersten Auslegung und Trägerbeteiligung, welche vom 28.11.2014 bis 07.01.2015 stattgefunden hat.
Ergänzungen von Planentwurf und Begründung
Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen/Ergänzungen vorgenommen:
Teil A - Planzeichnung:
- Präzisierung der Verkehrsflächen in private Verkehrsflächen
- Präzisierung der Parkflächen in dem allgemeinen Verkehr zugängliche Parkflächen
- Präzisierung der Baugrenzen der beiden südlichen Baufelder
- Entfall der Versorgungsfläche für Abfallentsorgung
- Darstellung aller Flurstücknummern im Plangebiet
Teil B – Textliche Festsetzungen:
- Punkt 7.3.3 wird dahingehend geändert, dass Einfriedungen in geschlossener Form zulässig sind.
Begründung:
- Punkt 1.4: Präzisierung der Angaben bzgl. LEP
- Punkt 2.3.7: Entfall
- Punkt 3.8: Konkretisierung der Angaben zu Stellplätze
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 107, für das Gebiet Zwickau-Oberplanitz, südlich Mendelssohnstraße soll in einen Bebauungsplan geändert werden. Mit der Änderung in einen Bebauungsplan kann eine zügige Realisierung der Bauvorhaben ohne Bauträgerbindung ermöglicht werden. Dadurch entfällt die Notwendigkeit eines Durchführungsvertrages. Es können somit alle Grundstücke frei beplant werden. Damit entfällt das Wort „vorhabenbezogen“.
Planunterlagen zur 2. Auslegung können im Ratsinformationssystem unter Beschlussvorlage BV/061/2015 eingesehen werden.