Auslegung Bebauungsplan Nr. 098

Zweite öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 098 - Sondergebiet Justizvollzugsanstalt (JVA) auf dem Areal des ehemaligen RAW, Bülaustraße; Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB


Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in der Sitzung am 17.12.2015 gebilligte und zur zweiten Auslegung bestimmte geänderte/ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 098 für das Gebiet Zwickau-Marienthal, Sondergebiet Justizvollzugsanstalt auf dem Areal des ehemaligen RAW, Bülaustraße sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wie z. B. Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

25.01.2016 bis 29.02.2016

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Bauplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag

8.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag

8.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag

8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist zu den Änderungen/Ergänzungen erneut auszulegen und die Stellungnahmen auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 BauGB sind erneut einzuholen. Diese zweite Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage von § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Entwurf 2. Auslegung Umweltbericht vom 13.11.2015 mit umweltbezogener Bestandsdarstellung und Bewertung des Plangebiets bzgl. der Schutzgüter Mensch/Lärm, Vegetation, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, einschließlich einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)

Entwurf Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom November 2014 mit Voruntersuchungen und Beschreibung des Untersuchungsraums und der Auswirkungen des Vorhabens, Konfliktanalyse mit Betroffenheitsanalyse und Prüfung der Verbotstatbestände sowie Maßnahmenkonzept mit artspezifischen Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und artspezifischen Erhaltungsmaßnamen

Schallimmissionsprognose vom 23.12.2014 mit Analyse und den sich daraus ergebenden Untersuchungsergebnissen zu Geräuschimmissionen durch Verkehrsanlagen, Gewerbeanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen

Gutachten vom 27.11.2015 "Bodenuntersuchungen der Ausgleichsfläche A2 des ehem. RAW, Zwickau"  mit der Dokumentation der Entnahme, der Analyse und der Bewertung sowie den daraus resultierenden Untersuchungsergebnissen in Bezug auf den B-Plan 098

Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 27.05.2014 mit Belangen der Abfallwirtschaft und Hinweisen zu Altlasten und Bodenschutz

Stellungnahmen des Landratsamtes Zwickau vom 07.05.2012, 19.06.2014 sowie vom 14.07.2015, 08.05.2015, 17.06.2015, 16.09.2015 und 10.11.2015 mit Hinweisen zu Altlasten (Altstandort RAW und umliegende Flächen), zu wasserrechtlichen Belangen (u.a. Einleitung von Niederschlagswässern in Oberflächengewässer, Regenrückhaltung, Hochwasserschutz, Schmutzwasserentsorgung), Belangen des Immissionsschutzes und des Artenschutzes

Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 16.06.2014 und 02.07.2015 mit Hinweis auf Belange der Geologie, Hydrologie, Empfehlung einer radiologischen Prüfung des Baugrundes, Hinweis zum Umgang mit erhöhter Radonkonzentration in der Bodenluft

Stellungnahmen des Sächsischen Oberbergamtes vom 22.07.2014 und 23.06.2015 mit Hinweisen auf Altbergbau und umfangreiche Auffüllungen

Stellungnahmen des Landesamtes für Archäologie vom 13.05.2014 und 01.06.2015 zur archäologischen Relevanz des Plangebietes

Stellungnahme des Landesvereines Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 06.07.2015
Hinweise bezüglich Artenschutz, und fristgemäßer Durchführung der Vermeidungs- sowie der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planunterlagen zur Auslegung können im Ratsinformationssystem unter Beschlussvorlage BV/203/2015 eingesehen werden:

Im Internet kann kein Anspruch auf Vollständigkeit der Planunterlagen erhoben werden.

  • Stadtplanungsamt

    Sachgebiet Stadtplanung
    Angela Dressel
    Stadtplanerin/Architektin

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