Öffentliche Auslegung der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 322, Zwickau-Mosel, „Wohnungsbau Mosel, Dänkritzer Straße“ nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB (Parallelverfahren)
Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 26.11.2015 gebilligte und zur Auslegung
bestimmte Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 322,
Zwickau-Mosel, „Wohnungsbau Mosel, Dänkritzer Straße“ und der Entwurf der dazugehörigen Begründung
liegen in der Zeit vom
07.01.2016 bis 08.02.2016
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Bauplanungsamtes, 3. Geschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zur Aufhebung des rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch wird im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.