Sie möchten Auskünfte über Fördermittel zu folgenden Programmen der städtebaulichen Erneuerung?
- Vorbereitung und Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP) auf Grundlage der §§ 136 ff. und §§ 166 ff. BauGB
- städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) auf der Grundlage § 172 BauGB
- Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf -die soziale Stadt (SSP) auf der Grundlage § 171e BauGB
- Stadtumbau Ost, Programmteile Aufwertung und Rückbau (SUO) auf der Grundlage von § 171a bis § 171d BauGB