Denkmalförderung durch Steuervergünstigungen bei Baudenkmalen

Ihr Anliegen

Sie wollen eine erhöhte Absetzung für Baumaßnahmen am Kulturdenkmal nach dem Einkommensteuergesetz beantragen?

Rechtsgrundlagen

§§ 7 i, 10 f, 11 b und 10 g Einkommensteuergesetz (EStG)

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular  
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag mit Zahlungsbeleg, Grundbuchauszug)
  • Baugenehmigung bzw. Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • Abnahmebestätigung der Maßnahmen durch die untere Denkmalschutzbehörde
  • Originalrechnungen (aufgeschlüsselt nach Gewerken sowie detaillierte Einzelnachweise über die Vergütung der Leistungen mit Zahlungsnachweisen)
  • Amt für Bauordnung und Denkmalpflege

    Sachgebiet Denkmalpflege
    Marcel Stock
    Sachbearbeiter

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 26,
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 836333
    Fax: +49 375 836363