Sie wollen eine erhöhte Absetzung für Baumaßnahmen am Kulturdenkmal nach dem Einkommensteuergesetz beantragen?
Denkmalförderung durch Steuervergünstigungen bei Baudenkmalen
Ihr Anliegen
Rechtsgrundlagen
§§ 7 i, 10 f, 11 b und 10 g Einkommensteuergesetz (EStG)
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag mit Zahlungsbeleg, Grundbuchauszug)
- Baugenehmigung bzw. Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Abnahmebestätigung der Maßnahmen durch die untere Denkmalschutzbehörde
- Originalrechnungen (aufgeschlüsselt nach Gewerken sowie detaillierte Einzelnachweise über die Vergütung der Leistungen mit Zahlungsnachweisen)
-
Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
Sachgebiet Denkmalpflege
Marcel Stock
SachbearbeiterPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Hauptmarkt 26,
08056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 836333Fax: +49 375 836363