Archäologische Kulturdenkmale / Bodendenkmalpflege

Ihr Anliegen

Sie wollen wissen, was ein archäologisches Kulturdenkmal ist?
Sie haben vermutlich ein archäologisches Kulturdenkmal (z.B. bei Erdarbeiten, Flurbegehung, Spaziergang...) entdeckt. Was sollten Sie tun?

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Rechtsgrundlagen

§§ 2, Abs. 5g, 20 und 25 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG)

Bemerkungen/Hinweise

Beim Auftreten von Bodenfunden (Meldepflicht gem. § 20 SächsDSchG) ist unsere Behörde oder das Landesamt für Archäologie Sachsen, Zur Wetterwarte 7, 01109 Dresden, Telefon: (03 51) 892 66 51 zu informieren. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Tages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten und zu sichern, sofern nicht die zuständige Landesoberbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Bodenfunde sind insbesondere auffällige Bodenverfärbungen, Gefäßscherben, Knochen, Geräte aus Stein oder Metall, Münzen, bearbeitete Hölzer, Steinsetzungen u.ä..

Bewegliche Kulturdenkmale, die gem. § 25 Abs. 1 SächsDSchG herrenlos oder solange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Freistaates Sachsen und sind unverzüglich an die zuständige Landesoberbehörde, dem Landesamt für Archäologie Sachsen, Zur Wetterarte 7, 01109 Dresden, Telefon: (03 51) 892 66 51 zu melden und zu übergeben. Der Finder hat Anspruch auf eine angemessene Belohnung.
 

  • Amt für Bauordnung und Denkmalpflege

    Sachgebiet Denkmalpflege
    Dr. Armin Hanson
    Sachgebietsleiter

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 26,
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 836303
    Fax: +49 375 836363