Sie wollen wissen, was ein archäologisches Kulturdenkmal ist?
Sie haben vermutlich ein archäologisches Kulturdenkmal (z.B. bei Erdarbeiten, Flurbegehung, Spaziergang...) entdeckt. Was sollten Sie tun?
Archäologische Kulturdenkmale / Bodendenkmalpflege
Ihr Anliegen
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Rechtsgrundlagen
§§ 2, Abs. 5g, 20 und 25 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG)
Bemerkungen/Hinweise
Beim Auftreten von Bodenfunden (Meldepflicht gem. § 20 SächsDSchG) ist unsere Behörde oder das Landesamt für Archäologie Sachsen, Zur Wetterwarte 7, 01109 Dresden, Telefon: (03 51) 892 66 51 zu informieren. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Tages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten und zu sichern, sofern nicht die zuständige Landesoberbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Bodenfunde sind insbesondere auffällige Bodenverfärbungen, Gefäßscherben, Knochen, Geräte aus Stein oder Metall, Münzen, bearbeitete Hölzer, Steinsetzungen u.ä..
Bewegliche Kulturdenkmale, die gem. § 25 Abs. 1 SächsDSchG herrenlos oder solange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Freistaates Sachsen und sind unverzüglich an die zuständige Landesoberbehörde, dem Landesamt für Archäologie Sachsen, Zur Wetterarte 7, 01109 Dresden, Telefon: (03 51) 892 66 51 zu melden und zu übergeben. Der Finder hat Anspruch auf eine angemessene Belohnung.
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Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
Sachgebiet Denkmalpflege
Dipl.Ing. Architektin (FH)
Stefanie Krauß
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Hauptmarkt 26,
08056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 836303Fax: +49 375 836363