Aufgaben
- Vollzug des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes
- Auskunft aus dem Denkmalverzeichnis
- Beratung von Denkmaleigentümern und Planern beim Umgang mit Denkmalen
- Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen
- Kontrolltätigkeit bei Bauvorhaben an Baudenkmalen, in Denkmalbereichen, in der Umgebung von Denkmalen, in historischen Ortslagen, in Grabungsschutzgebieten und auf archäologischen Fundplätzen,
- Entgegennahme von Anzeigen archäologischer Funde