Dritte öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 116 für das Gebiet Zwickau-Mosel – Erweiterung VW-Werk, Gewerbegebiet östlich der Bundesstraße 175

Dritte öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 116 für das Gebiet Zwickau-Mosel – Erweiterung VW-Werk, Gewerbegebiet östlich der Bundesstraße 175

Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in der Sitzung am 24.10.2024 gebilligte und zur dritten Auslegung bestimmte geänderte/ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 116 für das Gebiet Zwickau-Mosel – Erweiterung VW-Werk, Gewerbegebiet östlich der Bundesstraße 175 sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, wie z. B. Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

             09.12.2024 bis 17.01.2025

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, zu folgenden Zeiten:     

Montag, Mittwoch, Donnerstag8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag8.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, am 23.12., 27.12. und 30.12.2024 nur 8 – 12 Uhr.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (https://www.zwickau.de/bekanntmachungen) eingestellt. Gleichzeitig können die Planunterlagen ab Auslegungsbeginn im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (https://www.zwickau.de/beteiligungen) - Öffentliche Auslegungen nach dem BauGB und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu kann die Kontaktanfrage auf der Startseite der Homepage der Stadt Zwickau und die E-Mailadresse: stadtplanungsamt(at)zwickau.de genutzt werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht, geänderter Entwurf 3. Auslegung, vom 19.08.2024 mit umweltbezogener Bestandsdarstellung und Bewertung des Plangebiets bzgl. der Schutzgüter

Mensch/Lärm, Vegetation, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, einschließlich einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung und bei Durchführung der Planung, Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation, Angaben zur Eingriffs-Ausgleichs-Regelung, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)

 

Ermittlung des Kompensationsbedarfes, geänderter Entwurf 3. Auslegung vom 19.08.2024 (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) auf Basis der Überarbeitung der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen mit Stand 1/2017 in tabellarischer Form für die Flächen innerhalb und außerhalb des Plangebietes mit Berechnung der Ausgleichszahlung über Ökopunkte. Die geänderte Flächennutzung im Plangebiet in Folge der Umverlegung der Straße und den daraus resultierenden nicht überbaubaren Flächen führte zu einem geringfügig verminderten Kompensationsbedarf. In den Ausgleich gingen, wie im ersten Entwurf auch, nicht umgesetzte Kompensationsmaßnahmen aus dem Bereich des Volkswagenwerkes und in Anspruch genommene Kompensationsmaßnahmen aus den Straßenbauvorhaben der Bundesstraße ein. Der Großteil der Kompensationsmaßnahmen wurde im Vergleich zum 1. Entwurf nicht verändert. Dies betrifft die Entsiegelungsmaßnahme der ehemaligen Schweinemastanlage am Rittergut Mosel und die Aufforstung im Werdauer Wald. Für die Maßnahme N3 wurden die Festsetzungen im Bereich der Hochspannungstrasse von Streuobstwiese auf Extensivwiese geändert, da dort keine Baumpflanzungen möglich sind. Die oben genannten Kompensationsmaßnahmen wurden tabellarisch bilanziert. Die Darstellung der Maßnahmen N1 Abbruch ehemalige Schweinemastanlage am Rittergut Mosel und Renaturierung u.a. mit Streuobstwiese, N2 Teilaufforstung in Langenbernsdorf und N3 Anlage Streuobstwiese erfolgte auf der Planzeichnung. Eine weitere Kompensation des Ausgleichsbedarfes erfolgt über eine Ökokontomaßnahme in Lüttewitz. Die Darstellung der Biotoptypen im Plangebiet erfolgte auf dem Plan Biotoptypenkartierung vom 19.08.2024. In der Planzeichnung gleichen Datums werden die Ausgleichsflächen aus unterschiedlichen Planungen (VW, Straßenbaumaßnahmen Freistaat) innerhalb des Plangebietes dargestellt.

 

Flora Fauna Habitat (FFH) -Vorprüfung vom 24.09.2020 Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit des Planvorhabens als 1. Prüfstufe, Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „Mittleres Zwickauer Muldetal“, Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren, Prognose möglicher Beeinträchtigungen und Einschätzung der Relevanz anderer Projekte, keine Änderung zum 1. Entwurf

 

Artenschutzbeitrag vom 08.07.2019 und Ergänzung vom 24.09.2020 Voruntersuchungen und Beschreibung des Untersuchungsraums und der Auswirkungen des Vorhabens, Konfliktanalyse mit Betroffenheitsanalyse und Prüfung der Verbotstatbestände sowie Maßnahmenkonzept mit artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und artspezifischen Erhaltungsmaßnamen

Ergänzung A zur Projektbeschreibung, zu Wirkprozessen und zu optischen und akustischen Störungen und Ergänzung B zum Artenschutz Weißstorch zum Artenschutzbeitrag, beide vom 24.09.2020, keine Änderung zum 1. Entwurf

 

Geräuschimmissionsprognose von den 14.08.2020 mit Analyse und den sich daraus ergebenden Untersuchungsergebnissen zu Geräuschimmissionen gewerblichen Anlagen auf Basis der bestehenden Geräuschkontingentierung des rechtskräftigen Bebauungsplans VW-Werk und unter Einbeziehung von 2 geplanten Windkraftanlagen westlich des Plangebietes in Mosel, keine Änderung zum 1. Entwurf

 

Wasserwirtschaftliche Vorplanung, August 2020 Entwässerungskonzept mit Vordimensionierung der Regenrückhaltung und der Einleitmengen in die natürliche Vorflut, Untersuchung der Ableitkapazitäten von Schäbigtbach und Rolandbach sowie Vorschläge zur Anpassung der Abflusssituation an die zu erwartenden Niederschlagsmengen, keine Änderung zum 1. Entwurf

 

Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 26.09.2019, 10.02.2021 und 10.08.2022 mit Belangen des Immissionsschutzes, der Siedlungswasserwirtschaft, des Hochwasserschutzes, des Gewässerausbaus, der Gewässergüte und der Gewässerökologie

 

Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 02.09.2019, 19.01.2021 und 14.08.2022 zu Belangen des Artenschutzes, insbesondere Fledermäuse und zu den Kompensationsmaßnahmen N2 Teilaufforstung in Langenbernsdorf und N3 Anlage Streuobstwiese, ohne Überlagerung B-Plan Nr. 304 Zwickau-Mosel, Mischgebiet an der Glauchauer Straße ist inzwischen aufgehoben

 

Stellungnahmen des Landratsamtes Zwickau vom 02.10.2019, 04.02.2021 und 25.08.2022 zu Belangen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der Abwasserentsorgung und des Niederschlagswassers, des Hochwasserschutzes, des Immissionsschutzes, des Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzes (Altlasten und Ersatzmaßnahme N1 Abbruch und Renaturierung ehemalige Schweinemastanlage am Rittergut Mosel), des Naturschutzes mit Hinweisen zu Kompensationsmaßnahmen und zum Artenschutz, insbesondere zum Weißstorch, Belange der Grünordnung und Artenwahl

 

Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft u. Geologie vom 02.09.2019, 15.02.2021 und 22.08.2022 mit Hinweisen auf Belange der Geologie, Hydrologie, Geogefahren, Anforderungen und Hinweisen zum Radonschutz, Hinweis 19 ist in Planzeichnung neu eingefügt

 

Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 23.01.2019, 30.09.2019, 21.01.2021 und 15.08.2022 mit Hinweisen auf Altbergbau und die Sächsische Hohlraumverordnung

 

Stellungnahme des Garten- und Friedhofsamtes der Stadt Zwickau vom 08.10.2019, 01.02.2021 und 22.08.2022 mit Belangen des Artenschutzes, insbesondere Nahrungs- und Rasthabitat u. a. für Störche und zu Kompensationsmaßnahmen mit Hinweisen der Zuordnung und Unterhaltung

 

Stellungnahme des Naturschutzverbandes Sachsen e. V. vom 07.10.2019 mit Belangen der Kompensationsmaßnahmen

 

Stellungnahme der Grüne Liga Westsachsen e. V. vom 05.10.2019 mit Belangen der Kompensationsmaßnahmen, insbesondere der standörtlichen Durchführung

 

Stellungnahme des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz e. V. vom 08.10.2019 zu Belangen des Artenschutzes, insbesondere den vorgezogenen Maßnahmen des Artenschutzes und deren Sicherung

 

Stellungnahme des Staatsbetriebes Zentrales Flächenmanagement vom 18.09.2019, 15.02.2021 und 19.08.2022 mit dem Hinweis zu Flächeneigentum und Abstimmungserfordernissen, zur Ersatzmaßnahme N1 Abbruch ehemalige Schweinemastanlage Mosel und Renaturierung mit Anpflanzung einer Streuobstwiese und Heckenabschnitte und zur Ausgleichsmaßnahme N4 Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland in Lüttewitz als Ökokontomaßnahme

 

Entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist zu den Änderungen/Ergänzungen erneut auszulegen und die Stellungnahmen auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 BauGB sind erneut einzuholen. Diese dritte Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage von § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB.

 

Zu den o. g. Planunterlagen bitten wir Sie um schriftliche Stellungnahme bis zum

17.01.2025. 

Äußern Sie sich nicht fristgemäß, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange im 2. Entwurf des Bebauungsplanes bereits voll berücksichtigt sind bzw. nicht berührt werden. 

Die zugehörigen Anlagen sind im Ratsinformationssystem verfügbar

 

Beschlussvorlage BV/035/2024-2 im Ratsinformationssystem 

  • Amt für Umwelt und Stadtplanung

    Sachgebiet Stadtplanung
    Angela Dressel
    Stadtplanerin/Architektin

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