Bebauungsplan Nr. 121, für das Gebiet Zwickau-Schedewitz, Zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg, Wohn- und Mischgebiet

Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungsplanes Nr. 121 für das Gebiet Zwickau-Schedewitz, zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg, Wohn- und Mischgebiet 

 

Der Stadtrat der Stadt Zwickau hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Beschluss über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 für das Gebiet Zwickau-Schedewitz, zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg, Wohn- und Mischgebiet wie folgt beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des seit dem 05.11.1992 rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 001, Einkaufszentrum Planitzer Straße, soll überplant und dafür ein neuer Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 121 auf Grundlage des § 9 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. 

    Mit Rechtskraft des neuen B-Planes Nr. 121 wird der VEP Nr. 001 Einkaufszentrum Planitzer Straße durch den neuen B-Plan 121 für das Gebiet Zwickau-Schedewitz, zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg, Wohn- und Mischgebiet, ersetzt.

    Grenzen Geltungsbereich /Größe der Fläche  

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt im Norden durch die Bahnstraße, im Nordosten durch die Planitzer Straße, im Südosten durch die Kleingartenanlage Neues Leben und im Südwesten durch den Obersteigerweg.

    Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 44.000 qm.

    Flurstücke im Geltungsbereich

    Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1293/5, 1293/8, 1293/11, 1294/3, 1294/4 1296/2 (Teilfläche), 1296/6, 1971/8, alle Gemarkung Zwickau

  2. Folgende Änderungsbeschlüsse werden aufgehoben:

    Änderungsbeschluss des Bau-und Verkehrsausschusses vom 19.01.1999 in Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet incl. Lebensmittelmarkt sowie

    Änderungsbeschluss des Bau-und Verkehrsausschusses vom 29.10.2002 in Allgemeines Wohngebiet und eingeschränktes Gewerbegebiet

  3. Planungsziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und für ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO zu schaffen. Im Wohngebiet sollen ca. 60 Wohneinheiten entstehen.

Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben vom 28.04.2021. 

Wir unterrichten Sie hiermit nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung und bitten Sie, uns 

bis 
   02.06.2021
Ihre schriftliche Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zukommen zulassen. 

Darüber hinaus bitten wir Sie, die bei Ihnen vorhanden Informationen, die für die Bewertung des Standortes zweckdienlich sein könnten, zur Verfügung zu stellen.

zuständige Stadtplanerin, Frau Romy Kain - 0375-83 6135.

  • Amt für Umwelt und Stadtplanung

    Sachgebiet Stadtplanung
    Romy Kain
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