1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 067 A Zwickau-Nord, nördlich Dorotheen-straße / westlich Franz-Mehring-Straße
Frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Zwickau hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 067 A Zwickau-Nord, nördlich Dorotheenstraße/westlich Franz-Mehring-Straße wie folgt beschlossen:
1. Der nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) rechtskräftige Bebauungsplan Nr.067 A Zwickau - Nord, nördlich Dorotheenstraße/westlich Franz-Mehring-Straße vom 22.09.1999 soll geändert werden.
Grenzen Geltungsbereich / Größe der Fläche:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt im Norden durch den Pölbitzer Bach, die Schubertstraße 105 Möbel Boss und das neue Fashion Outlet Zentrum im B-Plan 004 Einkaufszentrum Schubertstraße, im Osten durch die westliche Wohnbebauung der Franz-Mehring-Straße, im Süden durch die Dorotheenstraße sowie im Westen durch die Bahnlinie der Deutschen Bundesbahn, siehe Übersichtsplan.
Der Geltungsbereich bleibt unverändert und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 216.000 qm.
2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
a) Gewerbliche Nutzung der Flächen unter Beachtung des bestehenden Nutzungskonfliktes zwischen Gewerbegebiet und angrenzender Wohnbebauung und Kleingartenanlagen
b) Festsetzung neuer Emissionskontingente aufgrund zwischenzeitlich geänderter immissionsschutzrechtlicher Rahmenbedingungen und schallschutztechnischer Untersuchung
c) Veränderte Straßenführung der notwendigen Nord–Süd - Verbindungsstraße zwischen Schubert- und Dorotheenstraße
d) Überprüfung aller bisher geltenden Festsetzungen auf Gültigkeit, u.a. der naturschutz- und wasserrechtlichen Belange
Bisher sind große Gewerbeflächen im Geltungsbereich des B-Planes nur geringfügig genutzt. Die Flächenausnutzung muss optimiert werden.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.067 A ist als Art der Nutzung ein eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO u.a. aufgrund unterschiedlicher maximaler Flächenschallleistungspegel festgesetzt. In der Überarbeitung müssen die bestehenden Nutzungskonflikte zwischen Gewerbebetrieben und der angrenzenden Wohnbebauung (Franz-Mehring-Str., Feuerbachweg und Dahlienweg) sowie Kleingartenanlagen weiterhin umfassende Beachtung finden. Durch sich zwischenzeitlich geänderte immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zur Beurteilung der Lärmsituation wurde bereits in einer vorliegenden Nutzungspotentialanalyse festgestellt, dass die festgesetzten Lärm-Emissionskontingente heute erhöht werden könnten.
Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben vom 10.02.2020.
Wir unterrichten Sie hiermit nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung und bitten Sie, uns bis
12.03.2020
Ihre schriftliche Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zukommen zulassen.
Darüber hinaus bitten wir Sie, die bei Ihnen vorhandenen Informationen, die für die Bewertung des Standortes zweckdienlich sein könnten, zur Verfügung zu stellen.
Planunterlagen (Pläne) als pdf Dateien