Öffentliche Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a Abs.2 BauGB, § 13 Abs. 3 BauGB
Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 17.12.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 110, für das Gebiet Zwickau-Pölbitz, Teilbereich Schubertstraße (ehem. Praktiker-Baumarkt), Gewerbegebiet auf der Grundlage von § 13a Abs. 1 BauGB und der Entwurf der dazugehörigen Begründung
liegen in der Zeit vom
12.01.2016 bis 15.02.2016
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Bauplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich
oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch wird im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung darauf
hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Bauleitplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt (§ 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung).