Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 103 für das Gebiet Zwickau, Östlich Olzmannstraße/Ecke Reichenbacher Straße – Gewerbegebiet
Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in der Sitzung vom 23.06.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 für das Gebiet Zwickau, Östlich Olzmannstraße/Ecke Reichenbacher Straße – Gewerbegebiet sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wie z. B. Stellungnahmen und Gutachten liegen in der Zeit vom
21.07.2016 bis 22.08.2016
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Entwurf Auslegung Umweltbericht vom 12.04.2016 mit umweltbezogener Bestandsdarstellung und Bewertung des Plangebietes bzgl. der Schutzgüter Mensch/Lärm, Vegetation, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, einschließlich einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)
Schallimmissionsprognose vom 16.04.2015 mit Analyse und den sich daraus ergebenden Untersuchungsergebnissen – Festsetzung von Lärm-Emissionskontingenten (LEK)
Bodengutachten vom Februar 2016 „Boden- und Bodenluftuntersuchungen“ - die Ergebnisse dieses Gutachtens wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet, u.a. Kennzeichnung der Flächen, deren Böden mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind
Stellungnahmen des Landratsamtes Zwickau vom 21.10.2011, 25.06.2012 und 29.09.2015 mit Hinweisen und Auflagen zu Altlasten, wasserrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Belangen einschließlich Artenschutz
Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 22.06.2012 und vom 24.09.2015 mit Hinweisen auf Belange der Geologie, Hydrologie, Empfehlung einer radiologischen Prüfung des Baugrundes, Hinweis zum Umgang mit erhöhter Radonkonzentration in der Bodenluft
Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 23.07.2012
mit Hinweisen auf Altbergbau und umfangreiche Auffüllungen.
Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 25.08.2015 mit Hinweisen auf landschaftsplanerische Belange.
Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens vom 19.06.2012 mit Hinweisen zu Bodenschutz, Naturschutz, insbesondere zu Belangen des Artenschutzes sowie der Eingriffs-Ausgleichs-Planungen
Stellungnahme des NABU – Landesverband Sachsen e.V. vom 12.06.2012 mit Hinweisen zum Biotop- und Artenschutz sowie zur Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung
Stellungnahme GRÜNE LIGA Westachsen e.V. vom 13.06.2012 mit Hinweisen zur Untersuchung auf vorkommende Tierarten und Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe
Während der oben genannten Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die öffentliche Auslegung des Bauleitplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Im Internet kann kein Anspruch auf Vollständigkeit der Planunterlagen erhoben werden.