Verbände, Vereine, Kirchgemeinden sowie sonstige Einrichtungen und Gruppierungen werden jährlich aufgerufen, ihre Auszeichnungsvorschläge in der Seniorenvertretung der Stadt einzureichen. Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen und Gruppen, die im Bereich der Senioren- und Behindertenarbeit ehrenamtlich tätig sind.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Personen
- Auszeichnungsvorschläge können durch einen Verein, einen Wohlfahrtsverband, einer Kirchgemeinde, Parteien, Institutionen oder sonstige Gruppierungen unterbreitet werden.
- Die Auszuzeichnenden müssen Bürger der Stadt Zwickau, 50 Jahre und älter und seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
- Die Tätigkeit der Auszuzeichnenden muss unentgeltlich bzw. mit einer maximalen monatlichen Aufwandsentschädigung von 40 Euro oder gebunden an ein Projekt mit 20 Wochenstunden erfolgen, mindestens 8 Stunden/Woche betragen und eine Gruppe von mindestens 10 Senioren erreichen (die Mindestpersonenzahl entfällt, wenn das Ehrenamt in einem Besuchs- und Begleitdienst ausgeübt wird).
- Im Ausnahmefall kann der Auszuzeichnende für seine ehrenamtliche Tätigkeit geehrt werden, wenn er in besonders aufopfernder Weise für Senioren und Behinderte der Stadt tätig ist, aber einzelne der o. g. Kriterien nicht erfüllt werden.
- Die letzte Auszeichnung für die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit muss bereits fünf Jahre zurück liegen.