Anspruchsberechtigt
Anspruchsberechtigt sind:
- Studenten, die an Universität oder Fachhochschule studieren oder
- Berufsschüler, die eine Berufsschule besuchen oder
- Fachschüler, die eine staatlich anerkannte Ersatzschule besuchen
und
- ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Zwickau haben
und
- deren Kinder eine Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle oder Grundschule in der Stadt Zwickau besuchen
Antragstellung
Der Antrag ist im Rathaus, Hauptmarkt 1
persönlich im Bürgerservice, EG rechts & im Amt für Familie, Schule und Soziales, 2. OG oder
schriftlich im Amt für Familie, Schule und Soziales einzureichen.
Einzureichende Unterlagen
Zur Beantragung ist der vollständig ausgefüllte Antrag und Nachweise der geleisteten Zahlungen an den Essensanbieter für den Beantragungszeitraum (Bestellliste des Essensanbieters und Kopie Kontoauszug) und Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über den Besuch einer Berufsschule oder Fachschule (staatlich anerkannte Ersatzschule) einzureichen. Zudem muss der Meldestatus - Hauptwohnung - für den jeweiligen Berechtigungszeitraum vorliegen.
Kostenerstattung
Die Auszahlung der Erstattung des Eigenanteils an der Mittagsversorgung erfolgt ausschließlich bargeldlos durch Banküberweisungen.
Fristen
- Der Berechtigungszeitraum für die Erstattung des Essenbeitrages zur Mittagsversorgung für die Kinder umfasst das jeweilige Schuljahr.
- Der Antrag auf Gewährung einer kostenfreien Mittagsversorgung für Kinder von Studenten, Berufs- oder Fachschülern ist jeweils einen Monat nach Abschluss eines Vierteljahres (30. November, 28. Februar, 31. Mai, 31. August) einzureichen.
Erstattung des Eigenanteils bei Anspruch auf Leistungen für Bildung & Teilhabe
Eine Inanspruchnahme der kostenfreien Mittagsversorgung für Kinder von Studenten, Berufs- oder Fachschülern mit Hauptwohnsitz Zwickau ist ausgeschlossen, wenn ein gesetzlicher Leistungsanspruch für das gemeinschaftliche Mittagessen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht.
Anspruchsberechtigte von Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen die Erstattung des Eigenanteils an der Mittagsversorgung im Sozialamt des Landratsamtes bzw. beim Jobcenter Zwickau.