Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird jedem volljährigen Bürger erteilt, der rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für eine Wohnung aufzukommen und für diese seinen Hauptwohnsitz anzumelden. Es gibt verschiedene Typen von Wohnberechtigungsscheinen. Die Auskunft, ob für eine bestimmte Wohnung ein WBS benötigt wird, erhalten Sie von Ihrem zukünftigen Vermieter. Je nach beantragtem Wohnberechtigungsschein dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig.
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Ihr Anliegen
Benötigte Unterlagen
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen (Aufzählung nicht abschließend) vorzulegen:
- Antragsvordruck
- Einkommenserklärung
- Einkommens- und Vermögensnachweise aller Bewohner der neuen Unterkunft
- Nachweis über Schwerbehinderung / Pflegebedürftigkeit
- Mutterpass
- gültiges Ausweisdokument
- Vollmacht (im Vertretungsfall)
- Wohnungsangebot bzw. Exposé
- Miet- / Nutzungsvertrag der jetzigen Wohnung
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins eine Verwaltungshandlung darstellt, für die Verwaltungsgebühren anfallen können. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Zwickau in der jeweils geltenden Fassung.
WBS-Einkommensrechner
Der WBS-Einkommensrechner dient nur zur Orientierung. Ein Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist damit nicht verbunden. Dem Einkommensrechner liegen die Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 des WoFG zugrunde. Gegebenenfalls gelten in Ihrer Kommune andere Einkommensgrenzen.
Formulare
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Amt für Familie, Schule und Soziales
Sachgebiet Wohngeldbehörde
Bianca Tröger
kommissarische LeiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Werdauer Straße 62, Haus 4 Eingang D, 08056 ZwickauÖffnungszeiten
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