Wohnberechtigungsschein (WBS)

Ihr Anliegen

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird jedem volljährigen Bürger erteilt, der rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für eine Wohnung aufzukommen und für diese seinen Hauptwohnsitz anzumelden. Es gibt verschiedene Typen von Wohnberechtigungsscheinen. Die Auskunft, ob für eine bestimmte Wohnung ein WBS benötigt wird, erhalten Sie von Ihrem zukünftigen Vermieter. Je nach beantragtem Wohnberechtigungsschein dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig.

Benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen (Aufzählung nicht abschließend) vorzulegen:

  • Antragsvordruck
  • Einkommenserklärung
  • Einkommens- und Vermögensnachweise aller Bewohner der neuen Unterkunft
  • Nachweis über Schwerbehinderung / Pflegebedürftigkeit
  • Mutterpass
  • gültiges Ausweisdokument
  • Vollmacht (im Vertretungsfall)
  • Wohnungsangebot bzw. Exposé
  • Miet- / Nutzungsvertrag der jetzigen Wohnung

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins eine Verwaltungshandlung darstellt, für die Verwaltungsgebühren anfallen können. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Zwickau in der jeweils geltenden Fassung.  

WBS-Einkommensrechner

Der WBS-Einkommensrechner dient nur zur Orientierung. Ein Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist damit nicht verbunden. Dem Einkommensrechner liegen die Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 des WoFG zugrunde. Gegebenenfalls gelten in Ihrer Kommune andere Einkommensgrenzen. 

Formulare

  • Amt für Familie, Schule und Soziales

    Sachgebiet Wohngeldbehörde
    Bianca Tröger
    kommissarische Leiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Straße 62, Haus 4 Eingang D, 08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 834095
    Fax: +49 375 835055