Gewährung von kommunalen Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe sowie der freien Wohlfahrtspflege

Ihr Anliegen

Die Förderung von Angeboten im Sinne der Sozialgesetzbücher in der Stadt Zwickau sind freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch und werden auf Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Zwickau zur Gewährung von kommunalen Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe und der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach pflichtgemäßen Ermessen gewährt. Nach Vorprüfung durch das Amt für Familie, Schule und Soziales entscheidet für jede Förderperiode der Stadtrat, der Kultur-, Sozial-, Sport- und Bildungsausschuss oder der Oberbürgermeister über die Art und Höhe einer Förderung.

In der freien Jugendhilfe werden im Wesentlichen die Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozial- sowie Schulsozialarbeit gefördert. Bei der freien Wohlfahrtspflege werden soziale Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet niedrigschwelliger Beratungs-, Betreuungs- und Begegnungsangebote, unterstützt. Die Tätigkeit der Fördermittelempfänger und deren Unterstützung durch die Stadt Zwickau basiert regelmäßig auf langfristig angelegten Arbeits- und Planungskonzepten und werden für jede Förderperiode mit vorrangigen Fördermittel- und Drittmittelgebern (u.a. Freistaat Sachsen, Landkreis Zwickau) abgestimmt.

Diese Zuwendungen können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und andere gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe sowie Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der ihnen angeschlossenen Mitglieder, gemeinnützigen juristische Personen des Privatrechts, Stiftungen, Vereine und Initiativgruppen erhalten.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

In der Regel ist bis zum 30.09. des laufenden Jahres für das folgende Förderjahr ein schriftlicher Antrag unter Verwendung der für den jeweiligen Förderbereich vorgegebenen Formulare einzureichen.

Im Regelfall ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme bzw. des Projekts die Abrechnung der Verwendung der Mittel mittels Einreichung der für den jeweiligen Förderbereich vorgegebenen Vordrucke schriftlich nachzuweisen.

Formulare

  • Amt für Familie, Schule und Soziales

    Haushalt und soziale Angelegenheiten
    Förderungen

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 834037
    Fax: +49 375 834040