Rückerstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten

Ihr Anliegen

Sie möchten einen Zuschuss über die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten für Ihr Kind beantragen?

Die freiwillige Leistung der Stadt Zwickau über den Zuschuss über den Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten für das Bildungsticket gemäß der Schülerbeförderungssatzung (SBS - Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen -ZVMS- über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten) ist ausgelaufen.

Der Landkreis Zwickau unterstützt Eltern von Grundschülerinnen und -schülern sowie Förderschülerinnen und -schülern der Klassen 1 bis 4 mit gemeldeter Hauptwohnung im Landkreis einschließlich Stadt Zwickau mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 120,00 EUR:

Bildungsticket (landkreis-zwickau.de)

Die Leistung der Erstattung der Schülerbeförderungskosten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (bei Bezug von Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG) ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen hierfür kann beim Sozialamt des Landkreises Zwickau oder dem Jobcenter Zwickau vorgenommen werden:

Bildung und Teilhabe (landkreis-zwickau.de)

Jobcenter Zwickau - Bildung und Teilhabe

Formulare

Rechtsgrundlagen

  • Amt für Familie, Schule und Soziales

    Haushalt und soziale Angelegenheiten
    Stefanie Riege

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 834035
    Fax: +49 375 834040