Streitigkeiten müssen nicht immer vor den Gerichten ausgetragen werden. Gemeindliche Schiedsstellen sind Einrichtungen, die bei Streitfällen des täglichen Lebens ein Schlichtungsverfahren anbieten.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von den Friedensrichtern wahrgenommen. Sie werden vom Stadtrat gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Der Friedensrichter entscheidet nicht, er fällt kein Urteil sondern er vermittelt zwischen den streitenden Parteien. Das Prinzip lautet: "Schlichten statt Richten" . Es gibt beim Schiedsverfahren keine Verlierer. Dadurch ergibt sich für beide Parteien eine höhere Lebensqualität als bei einem Gang zum Gericht, denn beide haben bei einem Vergleich Einigung erzielt, sie müssen kein Gerichtsurteil erfüllen. Die Parteien erhöhen ihre Streitkultur, die Beteiligten reden persönlich miteinander, ehe sie über Anwälte miteinander kommunizieren. Der Rechtsfrieden lässt sich schnell und kostengünstig herstellen. Aus der Tatsache heraus, dass der von den Parteien geschlossene Vergleich als Vertrag angesehen werden kann, gibt es keine Begrenzung in der Höhe des Streitwertes.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (Sächsisches Schiedsstellengesetz - SächsSchiedsStG).