Straußwirtschaft anzeigen

Sie müssen sich aufgrund der neuen Rechtslage zur Zeit zwingend rechtzeitig VOR Anzeigeerstattung in der "Allgemeinen Polizei- und Gewerbebehörde" zu einem Beratungsgespräch melden!  

Ihr Anliegen

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines sowie die Verabreichung und der Verzehr kalter und einfach zubereiteter warmer Speisen für die Dauer von vier Monaten im Jahr in höchstens zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

Voraussetzungen

Es dürfen nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen angeboten werden. Darunter sind Gerichte zu verstehen, deren Zubereitung keine besonderen Fertigkeiten und außerdem wenig Zeit und Mühe erfordern.

Neben Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.

HINWEIS: Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften. Sonstige Vorschriften, zum Beispiel Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen müssen eingehalten werden.

Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:

  • den geplanten Zeitraum der Straußwirtschaft
  • den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben stammen, sowie den Ort, an dem die Trauben gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde

Frist/Dauer

Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft zwei Wochen vor Beginn anzeigen.

Verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen

Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) vom 29.06.2011 (15.07.2011)

  • § 3 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) - Straußwirtschaften
  • § 8 SächsGastG - Verbote und Gebote (Ausschank alkoholfreier Getränke)

Formulare und Online-Dienste

Bitte beachten Sie die Hinweise im Text!

Zur Zeit stehen keine Onlineformulare zur Verfügung! Zu den Kosten der Anzeige können noch keine konkreten Angaben gemacht werden. Für Auskünfte wenden Sie sich an die Allgemeine Polizei- und Gewerbebehörde. 

  • Ordnungsamt

    Allgemeine Polizeibehörde/
    Gewerbeangelegenheiten

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau

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    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

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  • Zentraler Ansprechpartner

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    08009 Zwickau
    GERMANY

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    Bürgerservice im Rathaus

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    Telefonnummer: +49 375 833312
    Fax: +49 375 838383
  • Bürgeramt

    Bürgerservice im Rathaus
    Christina Schneider
    Sachgebietsleiterin

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    08009 Zwickau

    Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62

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