Hinweise der Stadtverwaltung Zwickau
Sie können den Antrag (siehe rechte Spalte) im voraus ausfüllen und ausdrucken. Sie können ihn ebenfalls schon an die zuständige Behörde elektronisch übermitteln.
Aus technischen Gründen kann eine digitale Signatur (Unterschrift) des Antrages noch nicht erfolgen! Sie müssen den Antrag unterschrieben per Post an die zuständige Behörde übermitteln!
Notwendige Dokumente:
- Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
- Ausweisdokument
- Handelsregisterauszug (Juristische Person oder Gesellschaft im Handelsregister eingetragen)
- Übersetzung des Handelsregisterauszug (bei Sprache des Dokuments nicht Deutsch)
- Gewerberegisterauszug (bei Gewerbe Überwachungsbedürftig oder Erlaubnispflichtig)
- Handwerkskarte (bei Handwerk)
- Gesellschaftsvertrag (Juristische Person oder Juristische Person in Gründung)
- Gründungsurkunde (Juristische Person oder Juristische Person in Gründung)
- Arbeitserlaubnis (für Nicht-EU-Ausländer oder EU-Ausländer neue Mitgliedsstaaten)
- Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Ausländer)
- Führungszeugnis, (Natürliche Person und Gewerbe ist Erlaubnispflichtig bzw. Überwachungsbedürftig
Die konkreten Kosten bemessen sich nach der Verwaltungsgebührenrichtlinie der Stadt Zwickau