Durch das Sachgebiet Stadtordnungsdienst
werden die Aufgaben der Ortspolizeibehörde im Außendienst zur Aufrechterhaltung und Wieder-herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrgenommen.
Überwachung und Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
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Rechtsgrundlagen
Polizeigesetz des Freistaates Sachsen
Gebühren
Gebühren werden für Amtshandlungen nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz erhoben.
zuständig
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Ordnungsamt
Stadtordnungsdienst
Lars Zschieschang
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