Zwangsweise Stilllegung von Fahrzeugen

Ihr Anliegen

Im Wege der Vollstreckung werden durch den Stadtordnungsdienst Anordnungen der Kfz-Zulassungsstelle zur zwangsweisen Stilllegung von Fahrzeugen, z. B. wegen fehlendem Haftpflichtversicherungsschutz vollzogen. Dies geschieht auch an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit.

Verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen

Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz

Benötigte Unterlagen

-

Gebühren

Die Kosten der zwangsweisen Stilllegung werden dem Fahrzeughalter auferlegt.

zuständig

  • Ordnungsamt

    Stadtordnungsdienst
    Lars Zschieschang
    Sachgebietsleiter

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 833215
    Fax: +49 375 83943215