Verkehrszentralregister

Nach der rechtskräftigen Ahndung eines Verstoßes im Straßenverkehr erfolgt die Eintragung in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt ("Verkehrssünderkartei") nach einem Punktsystem. Dies verfolgt den Zweck, Verkehrsteilnehmer zu erkennen, die häufig gegen Verkehrsvorschriften verstoßen. Damit kann auf die verkehrsrechtliche (Un)Geeignetheit eines Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden. Hierdurch werden die Fahrerlaubnisbehörden in die Lage versetzt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der Schwere des Verkehrsverstoßes

  • Ordnungswidrigkeiten, welcher mit einer Geldbuße ab 40,00 EUR geahndet wurden, werden mit einem bis vier Punkten eingetragen.
  • Straftaten werden mit fünf bis sieben Punkten eingetragen.

Wer also häufig gegen Verkehrsvorschriften verstößt, kann schnell viele Punkte "sammeln".

Die Tilgungsfristen betragen, sofern innerhalb der Tilgungsfrist keine neuen Verstöße eingetragen wurden,

  • bei Ordnungswidrigkeiten zwei Jahre
  • bei der Mehrzahl der Straftaten fünf Jahre
  • in besonderen Fällen

zehn Jahre.

Beim Kraftfahrt-Bundesamt können Sie auf Antrag kostenlos Auskunft über Ihren Punktestand erhalten.

  • Ordnungsamt

    Zentrale Bußgeldstelle
    Marcel Heym
    Sachgebietsleiter

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau

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