Allgemeine Ordnungswidrigkeiten umfassen alle mit Geldbuße bedrohten Verstöße anderer Rechtsgebiete; beispielsweise gegen
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Satzungen und Rechtsverordnungen der Stadt Zwickau
Bundesmeldegesetz
Passgesetz
Personalausweisgesetz
Gewerbeordnung
Gaststättengesetz
Sächsische Sonn- und Feiertagsgesetz
Sächsisches Ladenöffnungsgesetz
Sächsische Bauordnung
Sächsische Straßengesetz
- und eine Vielzahl weiterer Gesetze.
Ebenfalls fallen in die Zuständigkeit der Stadt Zwickau mit Geldbuße bedrohte Verstöße gegen andere Gesetze, welche mit den vorgenannten Verstößen in Zusammenhang stehen (§ 38 OWiG).