Festsetzung der Gewerbesteuer
Gewerbesteuer
Ihr Anliegen
Rechtsgrundlagen
Abgabenordnung (AO)
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Bemerkungen/Hinweise
Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt auf der Grundlage der vom zuständigen Finanzamt erlassenen Gewerbesteuer-Messbescheide.
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer aktuellen Anschrift direkt und zeitnah mit.
Der derzeitig gültige Hebesatz für die Stadt Zwickau beträgt 450 %.
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Amt für Finanzen
Sachgebiet Stadtsteuern
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