Das SG Stadtsteuern des Amtes für Finanzen ist für die Erhebung der Gemeindesteuern zuständig. Dies sind derzeit die Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer und Vergnügungssteuer.
Sollten Sie zur Steuerpflicht herangezogen werden, erhalten Sie von uns einen Steuer- oder Abgabenbescheid. Die Grundlagen hierfür sind gesetzlich geregelt (Abgabenordnung, Grundsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Sächsisches Kommunalabgabengesetz, Hundesteuersatzung, Vergnügungssteuersatzung).
Nähere Informationen und Ansprechpartner erhalten Sie auf den folgenden Seiten.