Das Landratsamt Zwickau hat mit Bescheid vom 7. Februar 2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2018 bestätigt und die darin enthaltene Kreditaufnahme genehmigt. Die Bestätigung wurde verbunden mit der Vorgabe für die Haushaltsplanung 2019, die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 spätestens mit der Haushaltssatzung 2019 vorzulegen.
Die Haushaltssatzung wurde in der am 14. Februar 2018 erschienenen Ausgabe des "Pulsschlages" (Amtsblatt der Stadt Zwickau) bekannt gemacht. Der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ist der 23. Februar 2018.