Die vom Stadtrat am 20.12.2018 beschlossene Haushaltssatzung 2019/2020 wurde dem Landratsamt Zwickau als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Zwickau mit Schreiben vom 04.01.2019 übergeben.
Das Landratsamt Zwickau hat in seinem Bescheid vom 08.02.2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2019/2020 festgestellt. Die darin für das Jahr 2020 enthaltene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.000.000 EUR und der damit verbundene kreditfinanzierte Anteil der in 2019 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen für 2020 wurden vorerst nicht genehmigt. Die Stadt Zwickau ist aber berechtigt, einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung zu stellen.
Der Bescheid wurde weiterhin mit der Auflage verbunden, die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 fertigzustellen und die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 entsprechend dem Zeitplan vom 29.09.2016 nachzuholen.
Die Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Auslegung (21. bis 27.02.2019) am 28.02.2019 in Kraft.