Das Landratsamt Zwickau hat in seinem Bescheid vom 17. Januar 2017 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2017 bestätigt. Die Bestätigung erfolgte mit der Auflage, dass das Landratsamt im Rahmen der Halbjahresberichte und der Haushaltsplanung zum Stand der Umsetzung des Zeitplanes zur Wiederherstellung der gesetzeskonformen Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse zu informieren ist. Die Haushaltssatzung wurde in der am 25. Januar 2017 erschienenen Ausgabe des "Pulsschlages" (Amtsblatt der Stadt Zwickau) bekannt gemacht. Der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ist der 03. Februar 2017.
Haushaltsplan / Haushaltssatzung 2017
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Amt für Finanzen
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