Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) wird zumeist für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt.
Die befristete UBB bestätigt, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten bei der Stadt Zwickau bestehen. Für die Genehmigung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ist in der Regel der Nachweis vorzulegen, dass der Antragsteller ohne Bedenken von Seiten der Behörde ist. Diese sagt auch aus, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung der UBB keine Verbindlichkeiten bestanden und in der Vergangenheit steuerlich korrekte Verfahren abgewickelt wurden.