SEPA-Lastschriftverfahren (bei der Stadtverwaltung Zwickau)

Ihr Anliegen

Sie möchten, dass Ihre Zahlungen, die Sie an die Stadt Zwickau leisten müssen, pünktlich ankommen? Sie möchten vermeiden, dass Sie einmal eine Fälligkeit übersehen? Sie möchten teure Mahngebühren und Zinsen vermeiden? Und Ihnen ist die Sicherheit, dass Ihre Zahlung korrekt verbucht werden kann wichtig? Dann haben Sie die selben Vorstellungen wie wir, wenn es um die zügige und korrekte Abwicklung des Zahlungsverkehrs geht.

Aus diesem Grund erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Alle Beträge, die Sie an die Stadt Zwickau zahlen müssen, werden erst dann von Ihrem Konto abgebucht, wenn diese auch wirklich fällig sind. Sie haben die Sicherheit auf Ihrer Seite, denn Ihre Erlaubnis zum Abbuchen gilt nur solange, wie Sie dies wünschen. Das heißt, Sie können das Mandat jederzeit widerrufen, bitte schriftlich. Und sollte Ihrer Meinung nach einmal ein Betrag zu Unrecht von Ihrem Konto abgebucht worden sein, so können Sie diesen von Ihrer Bank zurückbuchen lassen.
Entscheiden Sie sich für das SEPA-Lastschriftmandat, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Benötigte Unterlagen

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für Zahlungen an die Stadt Zwickau

Bemerkungen/Hinweise

Füllen Sie bitte das Formular vollständig aus, unterschreiben muss dabei auch der Bankkontoinhaber. Senden Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat bitte per Post im Original mit Originalunterschrift zu (Amt für Finanzen, PF 200933, 08009 Zwickau).

Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit keine unnötigen und teuren Falschbuchungen entstehen.

  • Amt für Finanzen

    Sachgebiet Kasse
    Frau Krawetzke

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 832105
    Fax: +49 375 832121