In der Regel werden Sie Ihre Steuern, Gebühren und ggf. auch Bußgelder rechtzeitig zur Fälligkeit an die Stadt Zwickau bezahlen. Für den Fall, dass Sie in Rückstand mit Ihren Zahlungen geraten sind, Ihnen der Überblick abhanden gekommen ist oder Sie für Ihre persönliche Finanzplanung eine Übersicht benötigen, können Sie telefonisch bei unseren Mitarbeitern eine kostenpflichtige* aktuelle Forderungsaufstellung (Kontoauszug) bestellen. Wir senden Ihnen den Kontoauszug innerhalb weniger Tage an Ihre bei uns registrierte Adresse.
Selbstverständlich sind die Mitarbeiter des Amtes für Finanzen auch gerne bereit, Ihnen telefonische Auskünfte über die von Ihnen zu leistenden Zahlungen zu erteilen. Dabei müssen natürlich die Bestimmungen über das Steuergeheimnis und zum Datenschutz beachtet werden. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, sich von der Legitimation des Anrufers zu überzeugen - und das ist sicher auch in Ihrem Interesse.
Halten Sie bitte ihr Kassenzeichen bereit. Das Amt für Finanzen entscheidet, welche Auskünfte telefonisch erteilt werden können.
Natürlich können Sie zur Klärung Ihrer Zahlung bei dem für Sie zuständigen Kundenberater des Amtes für Finanzen persönlich vorsprechen.