Verweigert ein Schuldner die Zahlung, so ist der Vollstreckungsbedienstete (VB) beauftragt, Sachwerte zu pfänden. Dabei hat der VB zu entscheiden, ob die Pfandsachen beim Schuldner vorübergehend verbleiben können oder ob diese in die Pfandkammer des Amtes für Finanzen eingeliefert werden müssen. In jedem Fall wird der Einsatz eines Vollstreckungsbediensteten für den Schuldner teuer. Zusätzliche Kosten entstehen beim Aufsuchen vor Ort, bei einzelnen Vollzugshandlungen und z.B. auch bei der Öffnung von Türen und Behältnissen.
Die Vollstreckungsbediensteten erreichen Sie in der Dienststelle (Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 117) nur zu den individuellen Bürozeiten, die auf den Benachrichtigungskarten abgedruckt sind. Innerhalb der üblichen Dienstzeiten von Montag bis Freitag auch über Mobiltelefon.