Eine Wahl ist ein Verfahren in Staaten, Gebietskörperschaften und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ. Aus Wahlen können Abgeordnete (z. B. bei Landtags- und Bundestagswahlen), Kreis-, Stadt-, Gemeinderäte (bei Kommunalwahlen) hervorgehen. Diese Amts- oder Mandatsinhaber erhalten ihre Legitimation dadurch, dass eine Personengruppe in einem vorher festgelegten Verfahren ihren Willen äußert. Die Summe der Einzelentscheidungen führt zur Gesamtentscheidung der Wahl.
Die Personen, die zur Wahl berechtigt sind (Wahlberechtigte), wählen in einem festgelegten Verfahren (Wahlsystem) – zumeist aus einer Auswahl – einen Amts- oder Mandatsinhaber oder ein Gremium für einen festgelegten Zeitraum.
In Deutschland erfüllen (politische) Wahlen folgende Aufgaben:
- Legitimation der Parlamente und der eventuell von ihnen gewählten Regierungen sowie von Räten und Bürgermeistern und Landräten,
- Kontrolle der Parteien, Abgeordneten und Regierungen durch die Wähler,
- Repräsentation des Wählerinteresses,
- Integration der Bevölkerung in die Politik,
- Konkurrenz personeller und programmatischer Alternativen.
Wahlrechtsgrundsätze (u. a. Art. 38 I GG):
- Allgemeinheit der Wahl
- Unmittelbarkeit der Wahl
- Freiheit der Wahl
- Gleichheit der Wahl
- Wahlgeheimnis
Weitere Informationen können Sie auf der Website des Bundeswahlleiters erhalten: