Sie möchten eine Vaterschaftsanerkennung abgeben?
Vaterschaftsanerkennung
Ihr Anliegen
Verwandte Anliegen
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- die Geburtsurkunden vom Kind, von der Mutter und vom Vater
Gebühren
30,00 Euro
Bemerkungen/Hinweise
Wenn die Mutter des Kindes verheiratet ist, ist der Ehemann automatisch der Vater des Kindes. In diesem Fall muss keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
Wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um auf der Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Kindesmutter. Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können beim Jugendamt, gegenüber einem Notar oder beim Standesamt erklärt werden. Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
zuständig
-
Bürgeramt
Standesamt
Annika Lange
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Neuberinplatz 1 A08056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
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