Vaterschaftsanerkennung

Ihr Anliegen

Sie möchten eine Vaterschaftsanerkennung abgeben?

Verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • die Geburtsurkunden vom Kind, von der Mutter und vom Vater

 

Gebühren

30,00 Euro

Bemerkungen/Hinweise

Wenn die Mutter des Kindes verheiratet ist, ist der Ehemann automatisch der Vater des Kindes. In diesem Fall muss keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen.

Wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um auf der Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Kindesmutter. Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können beim Jugendamt, gegenüber einem Notar oder beim Standesamt erklärt werden. Persönliche Vorsprache ist erforderlich.

zuständig

  • Bürgeramt

    Standesamt
    Annika Lange
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Neuberinplatz 1 A
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830