Sie benötigen eine Sterbeurkunde?
Sterbeurkunde
Ihr Anliegen
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Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- Jedes erste Exemplar: 15 €
- Für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde: 7 €
Bemerkungen/Hinweise
Antragsbefugt sind Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
Sterbeurkunden können erteilt werden an:
- Ehegatten bzw. Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Beim Sterberegister reicht dazu aus, wenn Bruder oder Schwester des Verstorbenen die Erteilung beantragen.
Wissenswertes:
Können Sie nicht persönlich vorsprechen, so besteht die Möglichkeit, die Sterbeurkunde mit einem formlosen Schreiben oder mittels des angefügten Formulars mit der Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) und persönlicher Unterschrift per Post, per Fax oder eingescannt per Mail bei uns abzufordern. Bei schriftlichen Anforderungen erhalten Sie mit Zusendung des Dokumentes einen Gebührenbescheid. Bei persönlichem Vorsprechen haben Sie die Möglichkeit der Bar- und EC-Zahlung.
Liegt der Sterbefall schon länger als 30 Jahre zurück, so wurden die Unterlagen bereits an das Stadtarchiv (siehe Link unter dem Textabschnitt) abgegeben. Das Stadtarchiv kann für Sie nur beglaubigte Abschriften anfertigen. Die Ausstellung von Urkunden ist nach Fristablauf nicht mehr möglich.
zuständig
-
Bürgeramt
Standesamt
Annika Lange
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Neuberinplatz 1 A08056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 830