Sterbefall

Ihr Anliegen

Sie möchten einen Sterbefall im Standesamt Zwickau anzeigen?

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Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Totenschein
  • Personalausweis und/oder Reisepass des Anzeigenden
  • Personalausweis und/oder Reisepass des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen, wenn er ledig war, sonst die Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Falls die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde, zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Lebenspartners.

Gebühren

  • Bescheinigungen für die Bestattung, Urkunden für Sozialversicherung, Rentenzwecke und religiöse Zwecke sind gebührenfrei.

Jede andere Urkunde:

  • Das erste Exemplar: 15 Euro
  • Für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde:  7 Euro

Bemerkungen/Hinweise

Der Tod muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Anzeigepflichtig ist:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden.

zuständig

  • Bürgeramt

    Standesamt
    Annika Lange
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Neuberinplatz 1 A
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830