Sie möchten einen Sterbefall im Standesamt Zwickau anzeigen?
Sterbefall
Ihr Anliegen
Verwandte Anliegen
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Benötigte Unterlagen
- Totenschein
- Personalausweis und/oder Reisepass des Anzeigenden
- Personalausweis und/oder Reisepass des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen, wenn er ledig war, sonst die Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Falls die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde, zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Lebenspartners.
Gebühren
- Bescheinigungen für die Bestattung, Urkunden für Sozialversicherung, Rentenzwecke und religiöse Zwecke sind gebührenfrei.
Jede andere Urkunde:
- Das erste Exemplar: 15 Euro
- Für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde: 7 Euro
Bemerkungen/Hinweise
Der Tod muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Anzeigepflichtig ist:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden.
zuständig
-
Bürgeramt
Standesamt
Annika Lange
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Neuberinplatz 1 A08056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 830