Sie benötigen einen beglaubigten Registerausdruck aus einem Personenstandsregister?
Registerausdruck aus einem Personenstandsregister
Ihr Anliegen
Verwandte Anliegen
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- Das erste Exemplar: 15 Euro
- Für jedes weitere, gleichzeitig beantragte Exemplar: 7 Euro
Bemerkungen/Hinweise
Einen beglaubigten Registerauszug aus allen Personenstandsregistern erhält auf Antrag nur die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sein Ehe- oder Lebenspartner, seine Vorfahren oder Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht auf einen beglaubigten Registerauszug, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Antragsbefugt sind Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
Für die Fortführung der Personenstandsregister und der Sicherungsregister gelten folgende Fristen:
- - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
- - Geburtenregister 110 Jahre;
- - Sterberegister 30 Jahre.
Nach Ablauf der genannten Fristen wurden die Unterlagen bereits an das Stadtarchiv (siehe Link unter dem Textabschnitt) abgegeben. Das Stadtarchiv kann für Sie nur beglaubigte Abschriften anfertigen.
Die einzelnen Formulare zur Beantragung Ihrer Registerauszüge aus den jeweiligen Personenstandsregistern finden Sie unter den entsprechenden Rubriken ggf. verwandten Anliegen.
zuständig
-
Bürgeramt
Standesamt
Annika Lange
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Neuberinplatz 1 A08056 ZwickauÖffnungszeiten
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- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
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