Registerausdruck aus einem Personenstandsregister

Ihr Anliegen

Sie benötigen einen beglaubigten Registerausdruck aus einem Personenstandsregister?

Verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

  • Das erste Exemplar: 15 Euro
  • Für jedes weitere, gleichzeitig beantragte Exemplar:  7 Euro

Bemerkungen/Hinweise

Einen beglaubigten Registerauszug aus allen Personenstandsregistern erhält auf Antrag nur die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sein Ehe- oder Lebenspartner, seine Vorfahren oder Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht auf einen beglaubigten Registerauszug, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Antragsbefugt sind Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres.

Für die Fortführung der Personenstandsregister und der Sicherungsregister gelten folgende Fristen:

  • - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
  • - Geburtenregister 110 Jahre;
  • - Sterberegister 30 Jahre.

Nach Ablauf der genannten Fristen wurden die Unterlagen bereits an das Stadtarchiv (siehe Link unter dem Textabschnitt) abgegeben. Das Stadtarchiv kann für Sie nur beglaubigte Abschriften anfertigen.

Die einzelnen Formulare zur Beantragung Ihrer Registerauszüge aus den jeweiligen Personenstandsregistern finden Sie unter den entsprechenden Rubriken ggf. verwandten Anliegen.

zuständig

  • Bürgeramt

    Standesamt
    Annika Lange
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Neuberinplatz 1 A
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830