Sie möchten Ihren Austritt aus der Kirche erklären?
Kirchenaustrittserklärung
Ihr Anliegen
Rechtsgrundlagen
Sächsisches Kirchensteuergesetz
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Heiratsurkunde, wenn Eheschließung nach dem 03.10.1990 erfolgte
Gebühren
Bescheinigung des Standesamtes über
- Aufnahme einer Niederschrift über eine mündliche Austrittserklärung (nach § 3 Abs. 1 SächsKiStG) 25 Euro/Person
Bescheinigung über den Kirchenaustritt durch
- Ausfertigung der Niederschrift über eine mündliche Austrittserklärung 10 Euro/Person
Bemerkungen/Hinweise
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Kirchenaustritt wirksam geworden ist.
Mitteilungen über den Kirchenaustritt erfolgen durch das Standesamt an die zuständige Meldebehörde, das zuständige Pfarramt und an das Finanzamt Zwickau.
zuständig
-
Bürgeramt
Standesamt
Annika Lange
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Neuberinplatz 1 A08056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 830