Geburt eines Kindes

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Verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Urkunden der Eltern (Geburtsurkunden, ggf. Eheurkunde, ggf. Vaterschaftsanerkennung, ggf. Sorgeerklärung)

Gebühren

  • Geburtsanzeige: kosten- und gebührenfrei
  • Geburtsbescheinigung: gebührenfrei
  • Jedes erste Exemplar einer Urkunde: 15 €
  • Für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde: 7 €

Bemerkungen/Hinweise

Zur Anzeige innerhalb einer Woche nach der Geburt sind verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
  • bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.

zuständig

  • Bürgeramt

    Standesamt
    Annika Lange
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Neuberinplatz 1 A
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830