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Geburt eines Kindes
Ihr Anliegen
Verwandte Anliegen
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Benötigte Unterlagen
- Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Urkunden der Eltern (Geburtsurkunden, ggf. Eheurkunde, ggf. Vaterschaftsanerkennung, ggf. Sorgeerklärung)
Gebühren
- Geburtsanzeige: kosten- und gebührenfrei
- Geburtsbescheinigung: gebührenfrei
- Jedes erste Exemplar einer Urkunde: 15 €
- Für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde: 7 €
Bemerkungen/Hinweise
Zur Anzeige innerhalb einer Woche nach der Geburt sind verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
- bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
zuständig
-
Bürgeramt
Standesamt
Annika Lange
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Neuberinplatz 1 A08056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 830